Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei welchen Kosten kann man Steuern sparen?

Wer seine Finanzen in Check halten möchte, der nutzt jede Möglichkeit, Kosten von den Steuern abzusetzen. Schließlich zahlen wir alle ohnehin bereits genug Steuern.

Auch beim Umzug haben Sie die Möglichkeit, viele der anfallenden Kosten, inklusive der Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen beim Finanzamt anzugeben und so von den Steuern abzusetzen.

Das Team der Spedition Ehrenberg GmbH in Gelsenkirchen erklärt Ihnen im folgenden Artikel, welche Kosten Sie absetzen können und wie das funktioniert.

steuerberechnung beim umzug

Privatumzug oder beruflicher Umzug

Das wichtigste Kriterium ist die Frage, ob Sie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen. Ein Umzug aus beruflichen Gründen bietet mehr Spielraum, wenn es darum geht, die Kosten für Ihren Wohnortwechsel von den Steuern abzusetzen.

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie alle mit dem Umzug verbundenen Kosten als sogenannte „Werbungskosten“ von den Steuern absetzen.

Beim Privatumzug hingegen nutzen Sie „haushaltsnahe Dienstleistungen“ als Angabe für die Absetzung Ihrer entstehenden Kosten.

In beiden Fällen können Sie die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen steuerlich geltend machen.

So setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von den Steuern ab

Unter dem Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie pro Jahr 20 % der Ausgaben absetzen. Die Obergrenze liegt hier bei 4000 Euro.

Damit das Finanzamt Ihnen die Steuern für die entstandenen Kosten erstattet, benötigen Sie zunächst einen Nachweis aller Kosten. Dabei kann es sich um Belege und Quittungen handeln, die Sie von einem Umzugsunternehmen erhalten.

Zusätzlich müssen Sie Kontoauszüge vorlegen, die die Überweisung der in den Belegen und Rechnungen vermerkten Beträge nachweisen. Mit diesen Nachweisen ist das Finanzamt in der Lage, alle Beträge zu prüfen und Ihnen die Steuern entsprechend zurückzuerstatten.

Welche Kosten lassen sich so von den Steuern absetzen?

Im Grunde lassen sich alle Dienstleistungen von den Kosten absetzen, die nicht zu den handwerklichen Leistungen zählen und in der Regel von den Haushaltsmitgliedern erledigt werden.

Darunter zählen zum Beispiel:

  • die Kosten für ein Umzugsunternehmen
  • die Kosten für eine Haushaltshilfe
  • die Kosten für eine Wohnungs- oder Hausreinigung
  • die Kosten für Gartenpflegearbeiten

Wenn Sie sich näher für die Steuerermäßigungen interessieren und Ihren Umzug in professionelle Hände legen möchten, hilft Ihnen das Team der Spedition Ehrenberg GmbH im Großraum Gelsenkirchen gerne weiter. Sprechen Sie einfach direkt mit uns.

 

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